Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Urnenstandort
Voraussetzungen
Weitere Informationen: easyvote.ch - Politik einfach und verständlich und neutral
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder durch Einwurf im Briefkasten der Gemeindekanzlei abgeben. Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens um 18 Uhr am Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
- ein anderes als das amtliche Antwortkuvert benützt wird;
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt;
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält:
- der Stimmausweis im Stimmzettelkuvert eingelegt ist.