Einzelanlass Meldeformular (Ausschank / Verkauf Spirituosen)

Gemäss § 4 der Verordnung über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (GGV) dürfen Landwirtschaftsbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen Anlässe mit Wirtetätigkeit ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen, sofern die Durchführung solcher Anlässe als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins oder der Organisation erscheint. Für den Ausschank und den Verkauf von Spirituosen muss neu elektronisch ein Gesuch mit dem Formular "Meldung Einzelanlasses" eingereicht werden.

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