Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag, 10.30 - 11.00 Uhr

Urnenstandort

Gemeindekanzlei Mandach

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Weitere Informationen: easyvote.ch - Politik einfach und verständlich und neutral

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder durch Einwurf im Briefkasten der Gemeindekanzlei abgeben. Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens um 18 Uhr am Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das amtliche Antwortkuvert benützt wird;
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt;
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält:
  • der Stimmausweis im Stimmzettelkuvert eingelegt ist.