28. März 2025

Leinenpflicht für Hunde

Gemäss § 21 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (AJSV) gilt jeweils vom 1. April bis 31. Juli Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand.

Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau:

  1. Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
  2. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.

Wir bitten alle Hundehalter, sich an die Leinenpflicht zu halten und danken Ihnen für das Verständnis.