Adress- und Personenauskünfte

Der Einwohnerdienst kann gemäss § 16 Abs. 1 IDAG (Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen), privaten Dritten im Einzelfall auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Alter, Bürgerort und Adresse einer Person weitergeben, wenn diese berechtigte Interessen glaubhaft machen.

Dazu ist ein schriftliches Gesuch mit einem Interessennachweis der Abteilung Einwohnerdienste einzureichen. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt!

Preis

20.00

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt